Insolvenzrecht

Rechte der Gläubiger

Die Insolvenzgläubiger haben einigen Einfluss auf den Verlauf der Konkursversteigerung. So sind sie etwa befugt, einem Zuschlag während des ersten Versteigerungstermins zu widersprechen. Dies betrifft den Fall, dass das Gebot nicht mindestens siebzig Prozent des Verkehrswertes eines Wertgegenstandes beträgt. Der Gläubiger ist außerdem in der Lage, zu verlangen, dass der Käufer sofort zehn Prozent des Kaufpreises bezahlt. Entscheidet sich der Gläubiger nachträglich gegen eine Insolvenzauktion, ist er zudem imstande, einen anstehenden Termin zu verhindern. Dies erfolgt in der Regel, indem der Gläubiger seinen Antrag auf Durchführung der Zwangsversteigerung zurückzieht.

Rechte der Schuldner

Beabsichtigt der Schuldner, eine Insolvenzauktion zu verhindern, ist es ihm möglich, beim Gericht einen Antrag auf einstweilige Einstellung zu stellen. Hierzu hat er darzulegen, dass er in den kommenden sechs Wochen imstande ist, seine Schulden zu begleichen. Darüber hinaus ist es notwendig, dass alle Gläubiger der Einstellung der Versteigerung zustimmen.

Privatinsolvenz - Meine Rechte in der Insolvenz: Der Insolvenzverwalter und ich

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