Gegenstand von Insolvenzversteigerungen
Gegenstand einer Insolvenzversteigerung
Im Rahmen einer Insolvenzversteigerung erfolgt die zwangsweise Veräußerung von Wertgegenständen des Insolvenzschuldners. Sie stellt eine wichtige Maßnahme innerhalb des Insolvenzverfahrens dar, um offene Rechnungen des Insolvenzschuldners zu tilgen.
Bei Insolvenzversteigerungen ist es grundsätzlich möglich, bewegliche und unbewegliche Wertgegenstände des Schuldners zu veräußern. Die Versteigerung betrifft daher eventuell ein wertvolles Bild genauso wie ein ganzes Haus. Voraussetzung ist, dass die Summe der Schulden den Wert der zu versteigernden Gegenstände übersteigt. Ein Insolvenzverkauf ist nur möglich, wenn er verhältnismäßig ist. Besteht beispielsweise eine offene Rechnung über 1.000 Euro, ist es nicht möglich, hierfür ein Grundstück des Schuldners zu versteigern. Darüber hinaus ist es dem Amtsgericht erlaubt, bestimmte Gegenstände von der Auktion auszuschließen. Dies ist oft notwendig, um beispielsweise den Weiterbetrieb eines Unternehmens zu gewährleisten. Erfolgt etwa bei einer Spedition die Versteigerung der Firmenfahrzeuge, ist dies für das Ziel der Schuldentilgung nicht unbedingt erfolgversprechend.
Privatinsolvenz - Meine Rechte in der Insolvenz: Der Insolvenzverwalter und ich
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